Eine augenärztliche Untersuchung aus dem Mutter-Kind-Pass steht an? Gerne sind wir auch hierzu für Sie und Ihr Kind da!
Der Mutter-Kind-Pass sieht insgesamt zwei augenärztliche Untersuchungen vor. Während die erste davon auch durch den Kinderarzt erfolgen kann, ist für die zweite – Termin zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat – ein Augenarzt zwingend vorgeschrieben.
Sinn der Untersuchung ist es, frühzeitig Sehfehler oder Augenerkrankungen zu erkennen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich das Sehen Ihres Kindes bestmöglich entwickeln wird und sowohl im Schulalltag als auch in der späteren Berufsauswahl keine Einschränkungen zu befürchten sind.